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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich (1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB, sofern diese nicht durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässigerweise abgeändert werden. (2) Abschnitt (2) gilt nur für Käufer, die Unternehmer sind. Für die Geschäftsbeziehung zwischen KJION und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, KJION hat ihrer Geltung zuvor ausdrücklich zugestimmt. § 2 Identität und Anschrift Der Online-Auftritt www.KJION.com ist ein Angebot der Firma: KJION Technology GmbH – im Folgenden KJION genannt– Ruthgasse 21 / 24 1190 Wien - Austria Fax: +43 1 996 20 20 - 0 EMail: office@kjion.com Web: www.kjion.com Registergericht und -nummer: Handelsgericht Wien – FN126944h Geschäftsführer: Ali Dastrandj Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU37347705 Inhaltlich verantwortlich: KJION Technology GmbH Anschrift s.o. § 3 Ladungsfähige Anschrift KJION Technology GmbH Ruthgasse 21/24 1190 Wien - Austria § 4 Zweck des Vertrags Überlassung von Waren gegen Entgelt. Die maximale Bestellmenge pro Produkt und Benutzer ist im Angebot auf der Website angeführt. Diese wird von KJION anhand der zu erwartenden Gesamtbestellmenge für jeden Artikel im Voraus festgelegt. § 5 Vertragsschluss (1) Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. (2) Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers und die Auslieferung der Ware durch KJION zustande. Mit Abgabe der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die Ware erwerben zu wollen. Die Bestellbestätigung und jede weitere Bestätigung von Bestellstatusänderungen dienen nur der Information und führen nicht zum Vertragsschluss. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Zeitpunkt des Wareneingangs beim Käufer. (3) Der Käufer muss das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. § 6 Vorbehalt (1) KJION behält sich vor, die versprochene Leistung (Ware) im Falle Ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen. Dieser Vorbehalt gilt, solange kein Vertragsschluss zustande gekommen ist. (2) KJION liefert nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. (2a) KJION behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag vor. KJION ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. (2b) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer KJION unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, KJION die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Die Abschnitte 2c bis 2f gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer ist. (2c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an KJION in Höhe des mit KJION vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von KJION, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. KJION wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. (2d) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für KJION. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, KJION nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt KJION das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache von KJION zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer KJION anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für KJION verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von KJION gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an KJION ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. KJION nimmt diese Abtretung schon jetzt an. (2e) KJION verpflichtet sich, die KJION zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. (2f) Sollte der Käufer Unternehmer sein, dann ist der Gerichtsstand Wien. § 7 Preis der Ware (1) Preise sind grundsätzlich die im Warenkorb der Website www.kjiondirekt.com zur Zeit der Bestellung genannten Preise. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern (Proxy, Browser-Cache, ...) geladen werden, sind nicht aktuell und daher ungültig. (2) (3) Die angegebenen Preise sind Endpreise, die bereits alle Preisbestandteile und die gesetzliche MwSt. enthalten. Wiederverkäufern ist es nicht gestattet die Ware zu einem geringeren Preis als von KJION gekauft weiterzuverkaufen. § 8 Liefer- und Versandkosten Pro Bestellung werden anhand der Bestellmenge die anfallenden Versandkosten (eines durch KJION beauftragten Dienstleisters) im Voraus berechnet und vor der Bestellung bekanntgegeben. Eine Möglichkeit zur Abholung besteht nicht. § 9 Zahlung (1) Die Zahlung ist nur per Vorkasse möglich. Entweder direkt auf unten angeführtes Konto oder an einen im Bestellvorgang angegebenen und von KJION autorisierten Treuhanddienst. Kontoinhaber: KJION Technology GmbH Bank: Raiffeisen NOE-Wien AG Kontonummer: 278.6184 Bankleitzahl: 32 000 IBAN: AT34 3200 0000 0278 6184 BIC: RLNWATWW (2) Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von KJION unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. § 10 Lieferung (1) Die Lieferung erfolgt umgehend nach KJION-seitigem Erhalt der bestellten Ware. Die Lieferzeit beträgt 6 bis 8 Wochen nach Zahlungseingang des Bestellbetrages. Der Käufer hat zu berücksichtigen, dass eine Überweisung, je nach Kreditinstitut mehrere Tage Laufzeit haben kann, bis das Geld auf dem Konto von KJION eingegangen ist. Die Lieferung erfolgt entweder direkt ab der Adresse von KJION, ab der Adresse eines Partnerunternehmens, oder ab der Adresse eines Logistikpartners. (2) Ist ein Artikel temporär oder dauerhaft nicht verfügbar, dann wird der Käufer unmittelbar nach Bekanntwerden dieses Zustandes informiert. Der Käufer kann sich dann entscheiden, ob er eine Wartezeit akzeptieren oder vom Kauf des Artikels zurücktreten möchte. Ist die Bezahlung durch den Kunden bereits erfolgt, dann wird das Geld innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstattet. Wenn Lieferverzüge oder Teillieferungen zustandekommen, bemüht sich KJION innerhalb angemessener Frist die offene Ware dem Käufer kostenfrei nachzuliefern. § 11 Gebühren Für die Nutzung der Hotline fallen für den Käufer keine zusätzlichen Kosten neben den Verbindungskosten für einen normalen Anruf ins österreichische Mobilnetz an. § 12 Angebotsdauer Zeitlich befristete Angebote werden von KJION hinsichtlich der Gültigkeitsdauer besonders gekennzeichnet. § 13 Mängelhaftung (Gewährleistung) (1) KJION verpflichtet sich, dem Käufer die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet, KJION den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen. (2) Die Mängelhaftungsfrist beträgt zwei Jahre ab Wareneingang beim Käufer. Ist eine Ware mangelhaft, dann hat der Käufer ein Recht auf Begutachtung durch KJION, bei Mangelfeststellung durch KJION weiters das Recht der Nacherfüllung, und kann zwischen der Beseitigung des Mangels und der Lieferung einer mangelfreien Ware auswählen. Wenn die gewählte Art der Nacherfüllung für KJION nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist, dann kann KJION die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. (3) Für den natürlichen Verschleiß (beispielsweise Abrasion durch sandhaltigen Wind) kann keine Mängelhaftung übernommen werden. (4) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. KJION haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet KJION nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die vertragliche Haftung von KJION ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer gesetzlich geregelte Ansprüche geltend macht. Sofern KJION fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. (5) Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware zu einem von KJION bekanntzugebenden Zeitpunkt an KJION auf Kosten von KJION zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. KJION behält sich vor, unter den gesetzlich geregelten Voraussetzungen Schadensersatz geltend zu machen. § 377 UGB Mängelrüge (6) Ist der Kauf für beide Teile ein unternehmensbezogenes Geschäft, so hat der Käufer KJION Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. (7) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in angemessener Frist angezeigt werden, andernfalls kann der Käufer auch in Ansehung dieses Mangels die in Abs. 2 bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen. (8) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige, dies gilt auch dann, wenn die Anzeige KJION nicht zugeht. § 14 Einbau von Teilen KJION weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Teilen nur durch ausgebildetes Fachpersonal erfolgen sollte. Für Folgeschäden, die durch den unsachgemäßen Einbau entstanden sind, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. § 15 Rücksendekosten bei Widerruf (1) Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Käufer die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. § 16 Schlussbestimmung Alle Vereinbarungen, die zwischen KJION und dem Käufer im Zusammenhang mit diesem Vertrag getroffen wurden, sind in dem Vertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen von KJION schriftlich niedergelegt. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.